Herzlich willkommen auf meinem Blog, hier möchte ich Euch über das Recht berichten, einer der Grundsäulen unserer Gesellschaft. Ich habe mich schon immer für Recht interessiert und bin der Ansicht, dass Ihr keine Juristen sein müsst, um Euch von diesem Thema angesprochen zu fühlen. Ohne Recht würde unser Staat nicht funktionieren. Ich gehe sogar soweit zu sagen, dass ein Staat ohne Recht im Chaos versinken würde. Doch Recht ist nicht nur die Gesamtheit der in der Verfassung festgesetzten Gesetze. Auch die moralischen Verhaltensregeln, die sich von Kultur zu Kultur unterscheiden, nehmen eine wichtige Rolle im Recht ein. Klingt das Thema Recht für Euch interessant? Dann solltet Ihr auf jeden Fall meinen Blog lesen.
Jeanette Barrett
Daher hat der Gesetzgeber das Familienrecht ins Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt. Solange man verliebt ist, bedarf es selten rechtlicher Regelungen, die die Familie betreffen, aber wenn die Ehe zerbricht und die Partner zerstritten sind, lässt sich meist keine gütliche Reglung für die Trennung finden. Daher bedarf es des Anwalts für Familienrecht. Ob beide Partner sich von einem gemeinsamen Anwalt vertreten lassen oder ob jeder seinen eigenen Anwalt braucht, regelt sich meist durch die Art und Weise, wie die Partner miteinander in der Krisensituation einer Trennung umgehen können.
Was ist ein Anwalt für Familienrecht?
Wie jeder Anwalt ist er ein Volljurist mit abgeschlossenem Jurastudium. Zudem hat der Fachanwalt noch eine Zusatzausbildung für Familienrecht und auch diese mit einem Examen abgeschlossen. Damit darf er/sie den Titel Fachanwalt Familienrecht allerdings noch nicht tragen. Erst muss er/sie ca. 120 Fälle, also Familienrechtsverhandlungen als Anwalt nachweisen.
Warum ist die Ausbildung zum Fachanwalt so umfangreich?
Das hat zwei Gründe. Zum einen ist es wie bei jedem Gerichtsverfahren so, dass sich vor Gericht immer Parteien gegenüberstehen. Aber bei familienrechtlichen Angelegenheiten, die ja in den meisten Fällen Scheidungsverfahren sind, sind oft auch noch Kinder betroffen, denn sie werden ja auch meist von einem Elternteil "geschieden". Hier braucht es neutrale Fachleute, die das Sorgerecht und das Umgangsrecht so mit den Betroffenen gestalten, dass die Kinder so wenig wie möglich unter der Scheidung ihrer Eltern leiden müssen.
Aber im Familienrecht gilt es noch mehr zu regeln als die Trennung von Personen, die einst eine Familie waren. Es geht auch um Unterhalt. Dies kann zum einen Unterhalt für die Kinder sein, der so lange bezahlt werden muss, bis diese selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Aber es geht auch um Unterhalt für den Partner, der unentgeltlich die Familienarbeit (Haushalt und Kindererziehung) leistete. Dann geht es um Güter- und Erbrecht. Dabei kommt es darauf an, wie die Ehepaare bei der Heirat ihren Besitz verteilt haben. Dies wird durch das Güterrecht geregelt und die meisten Ehepartner leben in einer Zugewinngemeinschaft. Danach muss alles, was man sich in der Ehezeit an Gütern geschaffen hat (Häuser, Wohnungen Autos etc.), bei der Trennung wieder unter Eheleuten aufgeteilt werden.
Dann müssen aber auch Renten- und Pensionsanteile aufgeteilt werden. Wenn also z. B. ein Ehepartner berufstätig war und der andere sich die Familie und den Haushalt kümmerte, so müssen die Rentenanwartschaften und Leistungen aus anderen Versicherungen auch geteilt werden. Denn der- oder diejenige, die die unbezahlte Familienarbeit leistete, muss bei der Scheidung einen Teil der Sicherung vom Partner, der über seine Berufstätigkeit das Geld verdiente, abgeben. Wenn die Liebe nicht mehr die Menschen verbindet, wird ein Anwalt Familienrecht, wie zum Beispiel aus der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Herzog & Kollegen GbR, gebraucht.