Recht - die Basis unserer Gesellschaft
über mich
Recht - die Basis unserer Gesellschaft

Herzlich willkommen auf meinem Blog, hier möchte ich Euch über das Recht berichten, einer der Grundsäulen unserer Gesellschaft. Ich habe mich schon immer für Recht interessiert und bin der Ansicht, dass Ihr keine Juristen sein müsst, um Euch von diesem Thema angesprochen zu fühlen. Ohne Recht würde unser Staat nicht funktionieren. Ich gehe sogar soweit zu sagen, dass ein Staat ohne Recht im Chaos versinken würde. Doch Recht ist nicht nur die Gesamtheit der in der Verfassung festgesetzten Gesetze. Auch die moralischen Verhaltensregeln, die sich von Kultur zu Kultur unterscheiden, nehmen eine wichtige Rolle im Recht ein. Klingt das Thema Recht für Euch interessant? Dann solltet Ihr auf jeden Fall meinen Blog lesen.

Recht - die Basis unserer Gesellschaft

Fachanwalt Familienrecht

Jeanette Barrett

Ein Fachanwalt für Familienrecht, wie jener bei der Große-Wilde Partner GbR, vertritt Mandanten in unterschiedlichen familienrechtlichen Angelegenheiten. Demnach kann der Spezialist umfassend zu komplexen Themen, wie etwa dem Eingehen von Ehen sowie Lebenspartnerschaften bzw. deren Aufhebung, beraten. In diesem Kontext informiert ein Fachanwalt für Familienrecht zudem über das Güterrecht. Vermögensrechtliche Auseinandersetzungen können auf diese Weise zielführend abgeschlossen werden. Zusätzlich ist eine Beratung zu den Themen Scheidung, Versorgungsausgleich und Unterhalt möglich. Die „ Düsseldorfer Tabelle" setzt die Gesetzgebung für den Unterhalt fest. Die „Bremer Tabelle" reglementiert die Maßnahmen des Altersvorsorgeunterhalts. Das Familienrecht umfasst zudem Regelungen, die die Eltern betreffen. In diesen Themenkomplex fallen beispielsweise Vorschriften zu Adoptionen, dem Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie dem Kindesumgang im Rahmen von Trennungen. Die Fachanwälte beraten zudem zu sämtlichen jugendamtsrelevanten Themen. 

Ein analoges Leistungsspektrum wird zur Beratung eingetragener Lebenspartnerschaften angeboten. Aktuell existieren deutschlandweit rund 15000 eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Diese sind laut BGB bezüglich Unterhaltsverpflichtungen, Erbrecht und der Verpflichtung zum Zugewinnausgleich weitestgehend mit konventionellen Ehen gleichgestellt.   

Zahlreiche der Fachanwälte verfügen über eine Ausbildung zum Mediator. Diese Qualifikation ermöglicht eine Schlichtung ohne gerichtliches Verfahren. Getragen von der umfassenden Kompetenz, kann alternativ ein laufendes Verfahren ausgesetzt und außergerichtlich zu einer einvernehmlichen Einigung geführt werden. Auf Basis der strikten Spezialisierung von Fachanwälten für Familienrecht verfügen diese über die Fähigkeiten unterschiedlichste Familienkonflikte einzuordnen und umgehend effiziente Lösungsstrategien zu erarbeiten. 

Daher berät der Spezialist seine Mandanten explizit unter Berücksichtigung der individuellen Lebensverhältnisse bzw. der finanziellen Situation. Lebt ein Ehepartner nach Abzug sämtlicher Belastungen und Verbindlichkeiten auf Hartz 4 – Niveau, steht dem Betroffenen im Rahmen einer Scheidung ein vom Staat finanzierter Anwalt zu. Die Verfahrenskostenhilfe deckt die in diesem Kontext anfallenden Kosten. Ergänzend werden Folgesachanträge, die erfolgsversprechend sind, vom Staat erstattet. 

Grundsätzlich besitzen alle Bürger im Zuge einer Trennung ein Anrecht auf eine anwaltliche Beratung und Vertretung. Staatliche Hilfe kann von Personen genutzt werden, die kein ausreichendes Vermögen oder Einkommen besitzen. Für eine außergerichtliche Beratung und den Schriftverkehr kann ein Beratungshilfeschein beim Amtsgericht des individuellen Wohnsitzes beantragt werden. 

Wird ein Antrag bei Gericht gestellt, Klage erhoben oder muss sich ein mittelloser Mandant gerichtlich verteidigen, ist im Rahmen der Familiensache die Antragsstellung auf Verfahrenskostenhilfe ( VKH ) zulässig. Grundvoraussetzung für die Leistung ist ein geringes Einkommen des Antragsstellers. Zudem muss der Antrag objektiv erfolgsversprechend sein. Für die Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe gelten identische Einkommens- bzw. Unterhaltsfreibeträge für die Rechtssuchenden.   

Eltern besitzen im Falle einer Trennung einen Rechtsanspruch auf eine Beratung durch das zuständige Jugendamt. Die regionalen Jugendämter delegieren die Beratungstätigkeit oftmals auf zertifizierte Beratungsstellen. Sofern Eltern die Ehescheidung oder einen verbindlichen Wohnungszuweisungsantrag für minderjährige Kinder offiziell einreichen, wird das kommunale Jugendamt direkt durch das Gericht informiert. Entstehen Konflikte bezüglich der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechtes, fertigt das Jugendamt eine fundierte Stellungnahme für das jeweilige Familiengericht an. Eine Ablehnung des Sachbearbeiters ist nicht möglich.


Teilen