Recht - die Basis unserer Gesellschaft
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Recht - die Basis unserer Gesellschaft

Herzlich willkommen auf meinem Blog, hier möchte ich Euch über das Recht berichten, einer der Grundsäulen unserer Gesellschaft. Ich habe mich schon immer für Recht interessiert und bin der Ansicht, dass Ihr keine Juristen sein müsst, um Euch von diesem Thema angesprochen zu fühlen. Ohne Recht würde unser Staat nicht funktionieren. Ich gehe sogar soweit zu sagen, dass ein Staat ohne Recht im Chaos versinken würde. Doch Recht ist nicht nur die Gesamtheit der in der Verfassung festgesetzten Gesetze. Auch die moralischen Verhaltensregeln, die sich von Kultur zu Kultur unterscheiden, nehmen eine wichtige Rolle im Recht ein. Klingt das Thema Recht für Euch interessant? Dann solltet Ihr auf jeden Fall meinen Blog lesen.

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Testament

Jeanette Barrett

Ein korrekt verfasstes Testament wirkt eventuellen Streitigkeiten im Rahmen eines Erbfalles präventiv entgegen. Daher gilt es sowohl für Erblasser als auch für vermeintliche Erben fundierte Informationen über die korrekte Erstellung eines Testamentes einzuholen. Fehlt ein Testament im Falle des Todes eines Erblassers, löst dies schnell Familienstreitigkeiten aus. 

Grundsätzlich ist das Dokument zwingend handschriftlich zu verfassen, um als verbindlich rechtskräftig anerkannt zu werden. Sofern kein Testament existiert, tritt die gesetzlich reglementierte Erbfolge in Kraft. Für Patchworkfamilien gelten Sonderregelungen. Das Verschenken vor dem Ableben stellt eine gängige Praxis dar, die die Erbschaftssteuer aushebelt. Auf diese Weise können gezielt Steuern eingespart werden. Schenkungen sind stets an einen speziellen Freibetrag gekoppelt. Übersteigen die Beträge die festgeschriebenen Richtwerte, müssen Steuern entrichtet werden. Kinder dürfen Schenkungen bis zu einem Maximalbetrag von 400.000 Euro steuerfrei annehmen. Enkel dürfen Schenkungen bis zu einem Wert von 200.000 Euro entgegen nehmen ohne dafür Steuern abtreten zu müssen. Treten Konflikte wegen der letztwilligen Verfügung auf, kann ein Mediator zu der Schlichtung der Differenzen beauftragt werden.   

Prinzipiell greift in Deutschland die Testierfreiheit. Demnach kann jeder, orientiert an den geltenden Gesetzen, seinen individuellen Nachlass über ein Testament festsetzen, beispielsweise mit der Hilfe der Volker Köckritz - Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Bremen. Hierfür muss der Erblasser eine detaillierte Auflistung sämtlicher Besitztümer vornehmen, die er vererben will. Im Zuge dessen können optional familienferne Personen als potentielle Erben eingesetzt werden.   

Prinzipiell sollte die letztwillige Verfügung klar formuliert sein, da somit eine juristisch korrekte Formulierung sichergestellt ist. Im Zweifelsfall ist ein Notar zu konsultieren, der beratend bei der Ausgestaltung unterstützt. Das Schriftstück muss immer eigenhändig und handschriftlich verfasst sein. Unterschrift und Datierung müssen ebenfalls fixiert sein.   

Wenn kein Dokument vorliegt, das den letzten Willen des Verstorbenen übermittelt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Demnach erhält der überlebende Ehepartner 50 % der Erbmasse. Nachfolgend erben die Kinder des Toten. Diese werden als Erben erster Ordnung klassifiziert. An diese Personengruppe fallen die übrigen 50 % der gesamten Erbmasse. Sofern ein Erbe erster Ordnung bereits verstorben sein sollte, wird der Anteil an dessen Kinder übermittelt.   

Sowohl Kinder als auch Ehepartner haben laut Gesetzgebung ein verbindliches Anrecht auf einen Pflichtanteil des jeweiligen Erbes. Dieser Anteil beträgt 50 % des gesetzlichen Erbvolumens. Daher können weder Kinder noch Ehepartner gesetzlich enterbt werden. Ein derartiges Vorgehen ist lediglich zulässig, wenn die betreffenden Personen straffällig geworden sind und in Folge dessen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 12 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden sind.   

Zahlreiche Ehepartner nutzen das „Berliner Testament" zur Fixierung ihrer letztwilligen Verfügung. Hierbei wird der jeweilige Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt. Derartige Dokumente sind bindend. Der überlebende Partner ist deshalb nicht zur Anfertigung eines anderen Dokumentes berechtigt.   

Wenn der Verstorbene keinen Ehepartner oder Kinder besitzt, sind die Erben der zweiten Ordnung erbberechtigt. Diese Personengruppe umfassen die Eltern und Geschwister des Toten. Analog gelten die Nachkömmlinge der Geschwister als Erben zweiter Ordnung. Eltern verfügen über ein Anrecht auf einen Pflichtanteil, falls der Erblasser keine eigenen Kinder besitzt. Existieren keine Erben zweiter Ordnung, rücken die Erben der dritten und vierten Ordnung als Erben nach.


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