Recht - die Basis unserer Gesellschaft
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Recht - die Basis unserer Gesellschaft

Herzlich willkommen auf meinem Blog, hier möchte ich Euch über das Recht berichten, einer der Grundsäulen unserer Gesellschaft. Ich habe mich schon immer für Recht interessiert und bin der Ansicht, dass Ihr keine Juristen sein müsst, um Euch von diesem Thema angesprochen zu fühlen. Ohne Recht würde unser Staat nicht funktionieren. Ich gehe sogar soweit zu sagen, dass ein Staat ohne Recht im Chaos versinken würde. Doch Recht ist nicht nur die Gesamtheit der in der Verfassung festgesetzten Gesetze. Auch die moralischen Verhaltensregeln, die sich von Kultur zu Kultur unterscheiden, nehmen eine wichtige Rolle im Recht ein. Klingt das Thema Recht für Euch interessant? Dann solltet Ihr auf jeden Fall meinen Blog lesen.

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Wohnungseigentum - Was ist das Wohnungseigentum?

Jeanette Barrett

Unter Wohnungseigentum wird eine Form des Eigentums in einer separaten Wohnung verstanden. Dies ist in dem Wohnungseigentumsgesetz explizit geregelt. Diese Art des Eigentums kann grundsätzlich nur an Wohnungen begründet werden. Handelt es sich also um Räume in einem Gebäude, welche nicht zu Zwecken des Wohnens genutzt werden, so kann dies nur als Teileigentum geltend gemacht werden. Handelt es sich um Eigentum, so kann dies ausschließlich durch den Eintrag in das Grundbuch begründet werden. Dabei wird für jede einzelne Wohnung oder jedes einzelne Eigentumsobjekt ein eigenes Grundblatt angefertigt. Alle Wohnungen, deren Wohnungseigentum begründet wurde, können, wie alle anderen Immobilienobjekte auch, verschenkt, verkauft oder belastet werden. Es liegt generell ein Unterschied zu dem Wohneigentum vor, da es sich dabei lediglich um den Sachverhalt handelt, dass ein Immobilienobjekt, welches von einer Person zu Wohnzwecken genutzt wird, auch dieser Person gehört.   

Aus welchen Bereichen setzt sich das Wohnungseigentum zusammen?   

Die Art des Eigentums lässt sich nochmals in weitere Teilbereiche unterteilen, welche im Zusammenhang miteinander stehen. Zum einen gibt es das Sondereigentum an den Räumen einer Wohnung. Dieses beschreibt auch das Eigentum an Räumen innerhalb einer Wohnung, welche nicht zu Zwecken des Wohnens genutzt werden. Allerdings sind nicht alle Räume dazu in der Lage als Sondereigentum zu gelten. Welche Räume einer Wohnung als Sondereigentum gelten, wird generell in der Teilungserklärung sowie dem Einräumungsvertrag festgelegt. Als Sondereigentum wird außerdem die Summe aller Räume in einer Wohnung bezeichnet, welche als Sondereigentum eingestuft werden können. Zum anderen gibt es das Gemeinschaftseigentum. Zum Gemeinschaftseigentum gehört das zugehörige Grundstück, also der Grund und Boden sowie die konstruktiv notwendigen Teile des Gebäudes, in dem Sondereigentum vorliegt. Besitzt eine Person also eine Wohnung in einem größeren Gebäude, in welcher Sondereigentum vorliegt, so zählt das Grundstück, auf welchem das Gebäude steht, unmittelbar zum Gemeinschaftseigentum. Außerdem können das Dach, die Decken, die Wände sowie alle tragenden Objekte eines Gebäudes, in welchem sich die Wohnung befindet, als Gemeinschaftseigentum angesehen werden. 

Liegen auf dem Grundstück weitere Gebäude, in welchen sich kein Sondereigentum befindet, so gehören diese ebenfalls zum Gemeinschaftseigentum. Es kann sich dabei zum Beispiel um Gartenhäuser oder Nebengebäude handeln. Auch gemeinsam genutzte Teile des Gebäudes können zum Gemeinschaftseigentum gezählt werden. Dazu zählen zum Beispiel Treppen, Türen, Gemeinschaftsräume oder Sporträume. Das Verwaltungsvermögen hingegen kann nicht zu dem Gemeinschaftsvermögen gezählt werden. Dieses unterliegt der Gemeinschaft der Verwaltung. Zu guter Letzt wird das Mitgliedschaftsrecht an der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Wohnungseigentum gezählt. Es handelt sich hierbei um die Gesamtheit aller Teil- und Eigentümer in einer Wohnungsgemeinschaft, wie sie auch bei der Rechtsanwaltskanzlei Bruno-F. Müller vertreten werden, welche sich in einer Wohnanlage befinden. Diese Mitgliedschaft gibt jeder Person das Recht, an der Verwaltung der Gemeinschaft mitzubestimmen.


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