Recht - die Basis unserer Gesellschaft
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Recht - die Basis unserer Gesellschaft

Herzlich willkommen auf meinem Blog, hier möchte ich Euch über das Recht berichten, einer der Grundsäulen unserer Gesellschaft. Ich habe mich schon immer für Recht interessiert und bin der Ansicht, dass Ihr keine Juristen sein müsst, um Euch von diesem Thema angesprochen zu fühlen. Ohne Recht würde unser Staat nicht funktionieren. Ich gehe sogar soweit zu sagen, dass ein Staat ohne Recht im Chaos versinken würde. Doch Recht ist nicht nur die Gesamtheit der in der Verfassung festgesetzten Gesetze. Auch die moralischen Verhaltensregeln, die sich von Kultur zu Kultur unterscheiden, nehmen eine wichtige Rolle im Recht ein. Klingt das Thema Recht für Euch interessant? Dann solltet Ihr auf jeden Fall meinen Blog lesen.

Recht - die Basis unserer Gesellschaft

Familienrecht - Aspekte und Themenfelder

Jeanette Barrett

Über das Familienrecht werden zahlreiche Aspekte der Themenfelder Ehe und Familie geregelt. Demnach formulieren die Gesetzgebungen etwa spezifische Aufgaben innerhalb des Familienverbundes und setzten Pflichten für das Eltern – Kind- Verhältnis fest. Demnach tragen die Vorgaben des Familienrechts dazu bei gesellschaftlich gewünschtes Verhalten herbeizuführen. Das Familienrecht, wie es beispielsweise bei der Kaiser & Köpke GbR Rechtsanwälte vertreten wird, prägt daher das Verhalten bzw. das Rollenverständnis in Ehe und Familie. Die gesetzlichen bzw. rechtlich verbindlichen Grundlagen hierfür bilden Auszüge aus dem Grundgesetz sowie aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ). Das Familienrecht ist deshalb ein komplexes Themenfeld. 

Die zugehörigen Artikel des Grundgesetzes definieren gesellschaftliche Erwartungen, die Menschen die Konsequenzen ihres eigenen Handels aufzeigen. Zusätzlich erlauben die entsprechenden Passagen die zu erwartenden Folgen für das Handeln Dritter realistisch einzuordnen. Demgegenüber dient das Familienrecht primär dazu sozial erwünschte Handlungen zu forcieren. Das deutsche Grundgesetz ( GG ) steuert und reguliert anhaltend die Beziehungen zwischen einzelnen Familienmitgliedern sowie die Beziehung zwischen Familie und Gesellschaft. Somit legt Artikel 6 des Grundgesetzes das Schutz- und Förderungsangebot von Familien als Grundrecht offen. Gleichzeitig sichert der Gesetzestext Familien und Ehen eine fortwährende Institutsgarantie zu, da Ehen und Familien im rechtswissenschaftlichen Kontext als ( Rechts- ) Institute zu verstehen sind.   

Diese Struktur wird durch diverse Artikel des „ Vierten Buchs" des BGB begründet. Die Gesetze legen Rechte, Aufgaben und Pflichte innerhalb der Ehe und Familie rechtsgültig fest. Seit dem Jahre 2001 enthalten die Abschnitte ergänzend Regelungen zu gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften.   

Ausschlaggebend für die Lebensrealität von Familien, Ehen und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften ist zudem das Sozialgesetzbuch ( SGB ). Durch seine Gesetzgebungen gestaltet das SGB maßgeblich das Leben von Familien. So beinhaltet das SBG II Vorgaben für die Bedingungen zur Grundsicherung für die Familienmitglieder. Ergänzend orientiert sich die Höhe des Arbeitslosengeldes für Empfangsberechtigte mit Kind an dem SGB III. Außerdem bestimmen die zugehörigen Gesetze den Rahmen für Jugendhilfe und Betreuungs – Angebote. Ebenso beeinflusst das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ( BEEG ) das Leben von Familien. Das Kinderförderungsgesetz, das seit 2013 in Kraft ist, regelt die Vergabe von Betreuungsplätzen für Kinder in einem Alter von unter 3 Jahren. Ferner existiert seit 2001 ein Betriebsverfassungsgesetz, welches die Vereinbarkeit von Familie und Beruf thematisiert.   

Zur Beurteilung der Lebensrealität im Familienverbund dient das Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG ). Eingeführt wurde dieses im Jahre 1991 und löste im Zuge dessen das bis dahin geltende Jugendwohlfahrtsgesetz ab. Das KJHG besitzt einen signifikant präventiven Charakter. Unterstützt durch vorbeugende Maßnahmen und Hilfsangebote werden Familien langfristig gefördert. Im Fokus hierbei steht insbesondere die Stärkung der Erziehungsfähigkeiten der Elternteile. Somit reduzieren die Maßnahmen nachweisbar die Eingriffe des Staates in das Eltern- Kind – Verhältnis. Ergänzend enthält das SBG III systematische Angebote für die zielgerichtete Förderung intakter Eltern- Kind – Beziehungen. Somit beeinflusst das KJHG direkt die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen.


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