Herzlich willkommen auf meinem Blog, hier möchte ich Euch über das Recht berichten, einer der Grundsäulen unserer Gesellschaft. Ich habe mich schon immer für Recht interessiert und bin der Ansicht, dass Ihr keine Juristen sein müsst, um Euch von diesem Thema angesprochen zu fühlen. Ohne Recht würde unser Staat nicht funktionieren. Ich gehe sogar soweit zu sagen, dass ein Staat ohne Recht im Chaos versinken würde. Doch Recht ist nicht nur die Gesamtheit der in der Verfassung festgesetzten Gesetze. Auch die moralischen Verhaltensregeln, die sich von Kultur zu Kultur unterscheiden, nehmen eine wichtige Rolle im Recht ein. Klingt das Thema Recht für Euch interessant? Dann solltet Ihr auf jeden Fall meinen Blog lesen.
Jeanette Barrett
Generell gibt es in Deutschland zwei unterschiedliche Formen des Notariats. Pflichten, Tätigkeiten und Selbstverständnis sind unabhängig von der Verfassung des Notariats gleich. Die Notare werden in ca. zwei Dritteln Deutschlands zu hauptberuflichen Notaren bestellt. Die Gültigkeit ist auf Lebenszeit.
In dem übrigen Drittel Deutschlands werden Rechtsanwälte mit langjähriger Erfahrung und ausreichend Qualifikationen zum Notar bestellt. In diesen Fällen wird der Beruf des Notars neben dem Beruf des Rechtsanwalts ausgeführt – die Bezeichnung lautet in diesem Fall Anwaltsnotar.
Egal welcher Notariatsform ein Notar unterliegt – es gelten für alle Notare die gleichen Amtspflichten und die gleichen Zuständigkeiten der Beurkundung. Der Anwaltsnotar übt das Notariat neben dem Beruf des Anwalts aus. Deutschlandweit gibt es ca. 5.600 Anwaltsnotare. Hingegen gibt es nur 1.500 Notare, die diesen Beruf hauptberuflich ausüben. Ein kompetenter Ansprechpartner in diesem Bereich ist Dr. Laumann, Konermann und Kollegen Rechtsanwälte • Fachanwälte • Notare
Der Notar als Vertragsgestalter und Berater
Ein Notar steht als unparteiischer und verschwiegener Berater den Vertragspartnern in folgenreichen und komplizierten juristischen Angelegenheiten zur Verfügung. Notare helfen bei der Gestaltung von rechtlichen Beziehungen und treten auf als Mittler zwischen den verschiedenen Parteien. Notare beglaubigen Unterschriften und sind zuständig für Beurkundungen. Die Beurkundung durch einen Notar ist für eine große Anzahl von Rechtsgeschäften gesetzlich sogar vorgeschrieben. Das ist immer dann der Fall, wenn der Gesetzgeber die Inanspruchnahme eines Notars für unabdingbar hält, wenn es um gravierende wirtschaftliche und persönliche Folgen für die Parteien geht. Vollstreckbare Urkunden können von Notaren erstellt werden. Aus ihnen sowie aus gerichtlichen Urteilen können Zwangsvollstreckungen durchgeführt werden. Schiedssprüche können nur vollstreckt werden, wenn sie von einem Notar oder einem staatlichem Gericht für vollstreckbar befunden wurden. Dringend anzuraten oder erforderlich ist die Hinzuziehung eines Notars bei folgenden Rechtsgeschäften:
- Ehe, Familie und Partnerschaft: Adoption, Ehevertrag, Partnervertrag, Scheidungsvertrag
- Immobilien. Schenkung, Kauf, Bestellung von Grundschulden und Hypotheken, Nießbrauch
- Schenkung, Erbe: Erbvertrag, Testament, Nachlassverteilung, Schenkungsvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Antrag eines Erbscheins
- Vorsorgevollmacht: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
- Mediation, Schlichtung, Streitvermeidung: Auseinandersetzung des Nachlasses, Scheidungsvereinbarung, Schieds- und Schlichtungstätigkeit, vollstreckbare Urkunden
- Unternehmen: Übertragung von Anteilen, Anmeldung ins Handelsregister,
Umgestaltung oder Gründung einer Gesellschaft
Notare nehmen außerdem Auslosungen und Verlosungen vor und sind ermächtigt, Vermögensverzeichnisse zu erstellen. Des Weiteren sind Notare berechtigt, freiwillige Versteigerungen zu betreuen, den Nachlass zu vermitteln und Auseinandersetzungen des Gesamtguts vorzunehmen. Außerdem können Notare als Schiedsrichter tätig werden, wenn es um Dinge der freiwilligen Gerichtsbarkeit geht, Bescheinigungen ausstellen, Eide abnehmen und Kostbarkeiten und Wertpapiere verwahren. Um die öffentliche Funktionen und Aufgaben für das Gemeinwesen wahrzunehmen, darf der Notar seine Arbeit nicht ohne triftigen Grund ablehnen. Also muss ein Notar jedem, der Rat zu rechtlichen Angelegenheiten sucht, mit seiner Tätigkeit mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.