Recht - die Basis unserer Gesellschaft
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Recht - die Basis unserer Gesellschaft

Herzlich willkommen auf meinem Blog, hier möchte ich Euch über das Recht berichten, einer der Grundsäulen unserer Gesellschaft. Ich habe mich schon immer für Recht interessiert und bin der Ansicht, dass Ihr keine Juristen sein müsst, um Euch von diesem Thema angesprochen zu fühlen. Ohne Recht würde unser Staat nicht funktionieren. Ich gehe sogar soweit zu sagen, dass ein Staat ohne Recht im Chaos versinken würde. Doch Recht ist nicht nur die Gesamtheit der in der Verfassung festgesetzten Gesetze. Auch die moralischen Verhaltensregeln, die sich von Kultur zu Kultur unterscheiden, nehmen eine wichtige Rolle im Recht ein. Klingt das Thema Recht für Euch interessant? Dann solltet Ihr auf jeden Fall meinen Blog lesen.

Recht - die Basis unserer Gesellschaft

Darum geht es im Familienrecht

Jeanette Barrett

Eines der vielen Teilgebiete des Zivilrechtes ist das Familienrecht. Dieses Recht regelt bei natürlichen Personen die Rechtsverhältnisse welche zwischen Eheleuten und Lebenspartnern oder Aufgrund von Abstammung und Verwandtschaft entstehen. Auch werden in diesem Recht das Scheidungs-, Adoptions- und Kindschaftsrecht abschließend geregelt.

Außerhalb von verwandtschaftlichen Beziehungen regelt dieses Recht auch gesetzliche Vertretungsbefugnisse, welche im Fall der Fälle durch Vormundschaft, rechtlicher Betreuung oder durch Pflege entstehen können und Regelungsbedarf benötigen.
Das moderne Familienrecht ist geschichtlich betrachtet aus dem römischen Privatrecht der Antike, später aus dem kanonischen Recht, welches auf dem römisch-katholischen Kirchenrecht gründet und schließlich aus den örtlichen Gewohnheitsrechten entstanden.

Fußend auf dem Zwölftafelgesetz der dem römischen Kaiserreich vorausgegangenen römischen Republik erhielt dieses Recht nach einer langen Phase der römisch-katholischen Prägung der Kirche während der protestantischen Reformation unter Martin Luther wichtige Impulse. Besonders durch seine contractus mixtus genannte gleichgerichtete staatliche und kirchlichen Eheschließung, aus der sich dann schließlich neben dem kirchlichem ein rein staatliches Eherecht etablierte. In der Zeit nach dem Konzil von Trient konnten sich mit dem Preußischen Landrecht 1794 und dem Code Napoleon im Jahre 1804 die ersten neuzeitlichen Kodifizierungen des Familienrechtes durchsetzen.

Unsere Zeit ist geprägt von Vereinheitlichungen, die sich im Rahmen der Europäischen Union vollzogen haben. Hier sei nur die Kommission für Europäisches Familienrecht genannt. Parallel dazu gab es eine Pluralisierung des familiären Zusammenlebens. Hier seinen exemplarisch gleichgeschlechtliche Ehen genannt.

Das Kernstück dieses Rechtes sind Vorschriften bezüglich von Eheschließungen, und die Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften, etc. Des Weiteren klärt es deren Aufhebung, zum Beispiel in Form der Scheidung der Eheschließung. Die rechtlichen Folgen, die zum Beispiel mit einer Scheidung im Hinblick auf Versorgungsausgleich und den Unterhalt einhergehen werden hier auch geregelt.

Des Weiteren regelt es die Vorschriften über die gegenseitige Unterhaltspflicht von Verwanden, sowie die Pflichten und Rechte welche aus dem Verwandtschaftsverhältnis von Eltern und ihren Kindern hervorgehen, sowie die Fragen zu Rechten und Pflichten bei Adoptionen. Diese Regelungen werden unter dem Kindschaftsrecht zusammengefasst.
Kommt es zu Unstimmigkeiten oder gar Streitigkeiten im Zusammenhang auf eine bestehende Betreuung und Vormundschaft von Familienmitgliedern oder auch Pflegschaft, entscheiden die entsprechenden Gerichte oder das Betreuungsgericht.

Beim Kindschaftsrecht, welches in diesem Recht auch geklärt wird, kommt dem Verfahrensrecht eine große Bedeutung zu. Im internationalen Bereich wird meist die lex flori für anwendbar befunden. Mit der Entscheidung welches die Zuständigkeit betrifft, ist somit fast immer auch die Entscheidung über das anzuwendende Recht getroffen. Hier kommen dann entweder das

1. Haager Kinderschutzübereinkommen
2. Haager Minderjährigenschutzabkommen
3. Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung oder das
4. Europäische Sorgerechtsübereinkommen
5. Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (EuEheVO)

zum Tragen.

Auch werden Abstammungsfragen in diesem Recht behandelt, sowie die daraus abgeleiteten Rechtsfolgen. Einen Service in diesem Rechtsgebiet bietet zum Beispiel Rechtsanwalt Volker Ingenhoven.


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