Recht - die Basis unserer Gesellschaft
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Recht - die Basis unserer Gesellschaft

Herzlich willkommen auf meinem Blog, hier möchte ich Euch über das Recht berichten, einer der Grundsäulen unserer Gesellschaft. Ich habe mich schon immer für Recht interessiert und bin der Ansicht, dass Ihr keine Juristen sein müsst, um Euch von diesem Thema angesprochen zu fühlen. Ohne Recht würde unser Staat nicht funktionieren. Ich gehe sogar soweit zu sagen, dass ein Staat ohne Recht im Chaos versinken würde. Doch Recht ist nicht nur die Gesamtheit der in der Verfassung festgesetzten Gesetze. Auch die moralischen Verhaltensregeln, die sich von Kultur zu Kultur unterscheiden, nehmen eine wichtige Rolle im Recht ein. Klingt das Thema Recht für Euch interessant? Dann solltet Ihr auf jeden Fall meinen Blog lesen.

Recht - die Basis unserer Gesellschaft

Arbeitsrechtliche Fragen vom Fachanwalt für Arbeitsrecht klären lassen

Jeanette Barrett

Das Arbeitsrecht umfasst umfangreiche Regelungen bezüglich der geschäftlichen Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Es werden nicht nur die Formalitäten des Vertragsschlusses geklärt, es wird ebenfalls definiert, welche Rechte und Pflichten beide Seiten aus dem geschlossenen Vertragsverhältnis entnehmen können. Dabei wird stets berücksichtigt, dass zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis besteht. Ein Unternehmen kann ohne die Arbeitnehmer keinen Gewinn erwirtschaften, ein Arbeitnehmer ist im Gegensatz dazu vom Unternehmen abhängig, da der Arbeitgeber den Lohn zahlt und den Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Dennoch trägt das Arbeitsrecht in vielen Punkten der Tatsache Rechnung, dass der Arbeitnehmer der untergeordnete Part ist, weswegen ihm gewisse Rechte zustehen, die die Freiheit des Arbeitgebers einschränken. Diese Rechte dienen dem Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Arbeitnehmers, da dieser vornehmlich in finanzieller Abhängigkeit zum Arbeitgeber steht.

Die wichtigsten Rechte des Arbeitnehmers
Arbeitnehmer genießen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur unter Einhaltung einer Frist erfolgen kann. Eine sofortige Kündigung ist somit in der Regel nicht möglich. Dem Arbeitnehmer wird damit Zeit gegeben, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Zudem kann eine Kündigung nur ausgesprochen werden, wenn es für sie eine nachvollziehbare Begründung gibt. Unberührt davon sind Arbeitsverhältnisse, die ohnehin von Beginn an nur für eine bestimmte Frist abgeschlossen wurden. Zudem besteht das Recht des Arbeitgebers, bei groben Pflichtverletzungen, beispielsweise Diebstahl von Firmeneigentum, eine fristlose Kündigung auszusprechen, da eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses in diesem Fall nicht zumutbar wäre. Arbeitnehmerinnen genießen zudem vollen Kündigungsschutz, während sie schwanger sind. Dieser besondere Schutz gilt ab dem Zeitpunkt, an welchem die Schwangerschaft besteht und ist an keine sonstigen Bedingungen geknüpft. Es besteht gegenüber dem Arbeitgeber auch keine Mitteilungspflicht einer Schwangerschaft. Möchte die Arbeitnehmerin allerdings von ihrem Kündigungsschutz als Schwangere Gebrauch machen, besteht gegenüber dem Arbeitgeber eine Nachweispflicht. Daneben sind Mitglieder des Betriebsrats und Behinderte vom besonderen Kündigungsschutz erfasst.

Bei Problemen den Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten
Nun bestehen diese Rechte zwar, doch nicht alle Arbeitnehmer halten sich an geltende Gesetze und versuchen, Arbeitnehmer trotzdem zu entlassen, obwohl es an einem rechtlichen Grund fehlt, der die Kündigung rechtfertigt. In diesen Fällen sollten Arbeitnehmer nicht zögern und sich Rat von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen. Denn auch wenn sie im Recht sind, müssen sie ihre Rechte gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen und Klage erheben, sollte seitens des Arbeitgebers keine Einsicht erfolgen. Ist der Gang vor ein Gericht unvermeidlich, steht der Anwalt mit Rat und Tat zur Seite und bereitet die notwendigen Unterlagen vor, die zur Einreichung einer Klage erforderlich sind. Zudem vertritt er die Interessen seines Mandanten bei einer gerichtlichen Anhörung. 

Weitere Informationen finden Sie bei der Rechts­an­wäl­te Schnell & Kol­le­gen GdbR.


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